Die häufigsten Fragen – FAQ

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen über unsere Kirche

Ist die Christkatholische Kirche eine Freikirche?

Nein. Sie ist eine Landeskirche/Volkskirche. Das beinhaltet nicht nur rechtliche, sondern auch inhaltliche Aspekte. Die Mitglieder können ihre Nähe und Distanz zur Kirche selbst bestimmen.

Ist die Christkatholische Kirche eine Landeskirche?

Ja, sie ist in den Kantonen, in denen es Kirchgemeinden hat, staatlich anerkannt.

Was ist der Unterschied zwischen christkatholisch und altkatholisch?

Auf der internationalen Ebene wird der Ausdruck „Altkatholisch“ verwendet, in der Schweiz hat man bei der Gründung Kirche „Christkatholisch“ vorgezogen um zu betonen, dass Christus das Haupt der Kirche ist.

Was ist das „Alte“ an „altkatholisch“?

Das Wort ‚alt‘ in altkatholisch bezieht sich auf die sogenannte Alte Kirche des ersten Jahrtausends n.Chr., die synodal und nicht hierarchisch im heutigen Sinn strukturiert war.

Warum hat die Christkatholische Kirche keinen Papst?

Nach biblischer und frühkirchlicher Tradition hört das dreifache Amt der Ortskirche mit dem vom Volk gewählten Bischof auf. Darüber hinausgehende Strukturen haben nur Ehren- und Dienstcharakter, wie z.B. im Vorsitz von Bischofsversammlungen und ökumenischen Konzilien, die überregional wichtige Themen behandeln.

Was sind die Hauptunterschiede zur römisch-katholischen Kirche?

Der grosse Unterschied liegt in der Struktur der Kirche. Die römisch-katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert, die christkatholische bischöflich-synodal. Bischof und Nationalsynode entscheiden wenn immer möglich im Konsens.

Können in der Christkatholischen Kirche Frauen Priesterin oder Bischöfin werden?

Ja, 1999 hat die Synode durch eine Verfassungsänderung das dreifache geistliche Amt für Frauen geöffnet (Diakonin, Priesterin und Bischöfin).

Dürfen Geistliche heiraten?

Ja, die Zölibatspflicht wurde in der Christkatholischen Kirche bereits bei deren Entstehung abgeschafft.

Können gleichgeschlechtlich Liebende kirchlich heiraten in der Christkatholischen Kirche?

Ja. Jedes standesamtlich bzw. zivilrechtlich verheiratete Paar kann seinen Bund kirchlich einsegnen lassen. Die Christkatholische Kirche befürwortet die „Ehe für alle“.

Ich bin geschieden – kann ich erneut kirchlich heiraten?

Ja. Details der Trauung müssen mit dem zuständigen Geistlichen besprochen werden. Voraussetzung ist, dass eine/einer von beiden christkatholisch ist.

Wie kann ich mich als gläubiger Mensch in der Kirche einbringen?

Durch den selbstverständlichen Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes und das Engagement in gemeindlichen und gesamtkirchlichen Organen oder durch den freiwilligen Einsatz in vielen von den Gemeinden angebotenen sozialen Projekten.

Wie kann ich zur Christkatholischen Kirche wechseln?

Gehören Sie einer anderen Konfession an, müssen Sie dort zuerst schriftlich austreten. Dann müssen Sie ebenfalls schriftlich den Eintritt in die für Sie zuständige christkatholische Kirchgemeinde erklären.

Wie werde ich Pfarrerin/Pfarrer oder Diakonin/Diakon?

Durch das Studium der Theologie am Institut für christkatholische Theologie der Universität Bern und eine kircheninterne Ausbildung.

Was sind die rechtlichen Grundlagen der Christkatholische Kirche?

Die Verfassung ist die rechtliche Grundlage der Christkatholischen Kirche. Sie regelt die Leitung der Kirche und die Zusammenarbeit der verschiedenen Organe.